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   BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98   

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BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98 (https://dejure.org/1999,3961)
BVerwG, Entscheidung vom 28.04.1999 - 8 C 3.98 (https://dejure.org/1999,3961)
BVerwG, Entscheidung vom 28. April 1999 - 8 C 3.98 (https://dejure.org/1999,3961)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; Enteignung gegen geringere Entschädigung; Bodenpreissenkung; unlautere Machenschaft; Baulandenteignung

  • Judicialis

    VermG § 1 Abs. 1 Buchst. b; ; VermG § 1 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    In der Nichtbeteiligung des damals in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Eigentümers am Enteignungsverfahren nach dem Baulandgesetz der DDR liegt in der Regel keine unlautere Machenschaft im Sinne von § 1 Abs. 3 VermG (wie BVerwGE 104, 186).

    Was die Revision hiergegen einwendet, legt nicht den Schluß nahe, die unterbliebende Bekanntgabe des Enteignungsbeschlusses an den damals in Hamburg lebenden Kläger habe den Enteignungserfolg gezielt zu dessen Lasten beeinflussen sollen (vgl. Urteil vom 20. März 1997 - BVerwG 7 C 23.96 - BVerwGE 104, 186 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 108 S. 324 ).

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    Erst ein solcher instrumenteller Zusammenhang mit dem Zugriff auf das Grundeigentum schafft die gesetzessystematische Verknüpfung zwischen reduzierter Entschädigung und dem Restitutionsgegenstand (vgl. Urteile vom 5. März 1998 BVerwG 7 C 8.97 - VIZ 1998, 373 und vom 24. März 1994 BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 ).

    Diese die Entschädigung von Miet- und Gewerbegrundstücken von Westeigentümern betreffenden Bestimmungen gehören zu den von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfaßten gruppendiskriminierenden Entschädigungsregelungen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 -, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    Zur Auslegung des Anwendungsbereichs dieser Vorschrift ist von dem restitutionsrechtlichen Grundsatz der Konnexität auszugehen: Entsprechend dem Zweck der Wiedergutmachung in Natur muß eine Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand bestehen (Urteil vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 26 ).
  • BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93

    Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    Es kann - was insbesondere die Nichtbeteiligung von Westeigentümern anbelangt - in der Tat offenbleiben, ob der Ansicht des Bundesgerichtsshofs (Urteil vom 17. März 1995 - V ZR 100/93 - BGHZ 129, 112 ff.) zu folgen ist, der aus diesem Umstand Zweifel an der Wirksamkeit solcher Enteignungen zieht.
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    Erst ein solcher instrumenteller Zusammenhang mit dem Zugriff auf das Grundeigentum schafft die gesetzessystematische Verknüpfung zwischen reduzierter Entschädigung und dem Restitutionsgegenstand (vgl. Urteile vom 5. März 1998 BVerwG 7 C 8.97 - VIZ 1998, 373 und vom 24. März 1994 BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 ).
  • BVerwG, 19.12.1994 - 7 B 201.94

    Unzulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Nichtigkeitsklage mit dem Ziel der

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    Das Vermögensgesetz kennt keine andere Entscheidungsform als die der Rückübertragung, auch keine Nichtigkeitsfeststellung (Beschluß vom 19. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 201.94 - Buchholz 428 § 30 VermG Nr. 2 S. 1).
  • VG Berlin, 21.11.1997 - 31 A 316.94

    Enteignung eines Grundstücks ; Rückübertragung eines Grundstücks; Zahlung von

    Auszug aus BVerwG, 28.04.1999 - 8 C 3.98
    BVerwG 8 C 3.98 VG 31 A 316.94.
  • BVerwG, 17.08.2000 - 8 B 117.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der Divergenz -

    Weder das angefochtene Urteil noch das von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des beschließenden Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4) enthält einen solchen Rechtssatz.

    Der von der Beschwerde für klärungsbedürftig gehaltene Grundsatz der "Konnexität" ist in dem bereits angeführten Urteil des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - (a.a.O., S. 11) hinreichend damit beschrieben, dass entsprechend dem Zweck der Wiedergutmachung in Natur eine Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand bestehen muss.

    Hinsichtlich des hier einschlägigen Beschlusses des Präsidiums des Ministerrates vom 28. Juli 1977 zur Bodenpreissenkung auf höchstens 100 M/qm hat der Senat in dem Urteil vom 28. April 1999 (a.a.O) festgestellt, dass dem Beschluss als solchem eine diskriminierende Wirkung, die allein den Tatbestand des § 1 Abs. 1 b VermG erfüllen könnte, nicht zukommt.

    Abgesehen davon, dass nach den Feststellungen in dem Urteil des Senats vom 28. April 1999 (a.a.O.) der hier einschlägige Beschluss des Präsidiums des Ministerrates gerade nicht "zur Vorbereitung der geplanten Enteignung von 'Westeigentümern'" diente, liegt den entsprechenden Ausführungen der Beschwerde eine dem DDR-Recht fremde Vorstellung von einer verbindlichen Normenhierarchie zugrunde (vgl. des Näheren Sauthoff, Bauer, DÖV 1991, 1054 ff. sowie Sauthoff in Verwaltungsgerichtsbarkeit und öffentliches Recht - Aufbau und Bewährung in Mecklenburg-Vorpommern -, Festschrift für Haack, 1997 S. 120 ff.).

  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 23.01

    Enteignung im Sinne des Vermögensgesetzes; Enteignung, faktische; Enteignung,

    Diese Bestimmung erfasst grundsätzlich nur solche Enteignungen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewusster Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (stRspr; vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9).

    Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsordnung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG darstellen (stRspr; vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - a.a.O. und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2000 - 8 B 104.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

    Dabei kann dahinstehen, ob sich die dargestellte Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts in vollem Einklang mit der von ihm zitierten und herangezogenen Entscheidung des Senats vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - (Buchholz 428.1 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ff.) befindet.

    Wenn sich nämlich - wofür nach der dem Bundesverwaltungsgericht bisher unterbreiteten Beweislage allerdings wenig spricht - erweisen würde, daß der nach Wortlaut und Entstehung "diskriminierungsfreie" Preisbeschluß des Präsidiums des Ministerrats der DDR vom 28. Juli 1977 (vgl. Urteil vom 28. April 1999, a.a.O., S. 13) "in der praktischen Anwendung" diskriminierenden Charakter erhalten hätte (vgl. Urteil vom 28. April 1999, a.a.O., S. 14), wäre dieser Umstand im Rahmen des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG beachtlich.

  • BVerwG, 18.03.2008 - 8 B 107.07

    Schädigung durch Wertermittlung eines Gutachters durch Ministerratsbeschlüsse und

    Die Ministerratsbeschlüsse und die Preisverfügung enthielten auch nichtdiskriminierende Bestimmungen (vgl. Urteile vom 16. März 1995 BVerwG 7 C 39.93 Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 39 und vom 28. April 1999 BVerwG 8 C 3.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4).

    Zum einen enthält die Preisverfügung, wie bereits ausgeführt, nicht nur diskriminierende Bestimmungen und zum anderen muss die (geringere) Entschädigung als Folge der Enteignung zugleich das Ergebnis einer Maßnahme sein, die ihrerseits zumindest auch Ursache für diese Enteignung war (Urteil vom 28. April 1999 BVerwG 8 C 3.98 a.a.O. m.w.N. aus der Rechtsprechung).

  • BVerwG, 24.07.2003 - 7 C 1.03

    Grundstücksrestitution; geringere Entschädigung; gemischte Erbengemeinschaft;

    Drittens und vor allem vernachlässigt das Verwaltungsgericht den instrumentellen Zusammenhang der diskriminierend geringen Entschädigung mit der Enteignung, der darin besteht, dass die diskriminierende Herabsetzung der Enteignungsentschädigung durch generelle Bestimmungen dazu diente, den Zugriff auf das Eigentum zu erleichtern oder überhaupt erst zu ermöglichen (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 421 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ).
  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsprechung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG darstellen (stRspr, vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 und vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4, S. 9).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01

    Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße

    Als typischer Fall gelten dafür die sog. Ministerratsbeschlüsse von 1976 und 1977 wonach bei Grundstücken von Eigentümern aus kapitalistischen Staaten und West-Berlin anders als für DDR-Bürger eine allein am Ertragswert orientierte und damit zu geringeren Entschädigungsbeträgen führende Rechnungsmethode vorgeschrieben war (stRspr; vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 29.01.2004 - 8 B 132.03

    Anspruch auf Restitution eines Grundstücks bei Veräußerung durch eine

    Ebenso wie nach dem restitutionsrechtlichen Konnexitätsgrundsatz die Gleichartigkeit von Schädigungsgegenstand und Restitutionsgegenstand gegeben sein muss (vgl. dazu Urteile vom 6. April 1995 BVerwG 7 C 11.94 BVerwGE 98, 154 = Buchholz 111 Art. 22 EV Nr. 10 S. 26 , vom 13. Februar 1997 BVerwG 7 C 54.96 BVerwGE 104, 92 = Buchholz 428 § 6 VermG Nr. 25 S. 46 und vom 28. April 1999 BVerwG 8 C 3.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 9 ), setzt auch die Vorschrift des § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG voraus, dass derselbe Vermögenswert, über den durch Veräußerung verfügt worden ist, zugleich auch Gegenstand des Restitutionsanspruchs ist.
  • VG Cottbus, 10.02.2011 - 1 K 1326/07

    Voraussetzung für die Rückübertragung von Grundstücken nach dem VermG

    Der bloße Umstand, dass einer nach der Rechtsordnung der DDR bestehenden - diskriminierungsfreien - Entschädigungsregelung im Einzelfall nicht voll entsprochen und eine geringere als die in der DDR übliche Entschädigung gezahlt worden ist, kann für sich genommen noch keine die Vermögensrückgabe rechtfertigende Enteignung im Sinne von § 1 Abs. 1 lit. b VermG darstellen (BVerwG, Urt. v. 24. März 1994 - 7 C 11.93 -, juris [Rn. 15 f.], Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20; BVerwG, Urt. v. 28. April 1999 - 8 C 3.98 -, juris [Rn. 26 f.], Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4; BVerwG, Urt. v. 27. Juli 2001 - 8 C 3.01 -, juris [Rn. 20], Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28).
  • BVerwG, 11.01.2008 - 8 B 93.07

    Unlautere Machenschaften als gravierender Verstoß gegen die damaligen

    Die einfache Rechtswidrigkeit unterhalb der Schwelle der Willkürlichkeit ist für den Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 3 VermG nicht ausreichend (stRspr, vgl. z.B. Urteile vom 28. April 1999 - BVerwG 8 C 3.98 - Buchholz 428 § 1 Abs. 1 VermG Nr. 4 S. 16, vom 11. Januar 2001 - BVerwG 7 C 2.00 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 22 S. 65 f. und vom 12. Dezember 2001 - BVerwG 8 C 10.01 - Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32 S. 98).
  • BVerwG, 15.01.2001 - 8 B 278.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit

  • BVerwG, 25.05.2001 - 8 B 63.01

    Enteigung eines Grundstücks - Rechtsträgerbestellung einer GmbH - Zugriff auf

  • BVerwG, 21.12.2000 - 7 B 159.00

    Enteignung von Grundstücken bei fehlender Beteiligung von Eigentümern am

  • BVerwG, 30.05.2001 - 8 B 78.01

    Inanspruchnahme eines Grundstücks als enteignungsbegründende unlautere

  • BVerwG, 21.12.2000 - 7 B 160.00

    Darlegung einer grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage in einer

  • BVerwG, 21.12.2000 - 7 B 161.00

    Anspruch auf eine vermögensrechtliche Rückübertragung von Grundstücken -

  • VG Berlin, 28.11.2002 - 29 A 195.96

    Inanspruchnahme von Einfamilienhausgrundstücken im "Sondergebiet"

  • VG Berlin, 13.03.2003 - 29 A 38.99

    Zulässigkeit des Antrags auf Rückübertragung von Vermögensgegenständen an eine

  • VG Berlin, 23.03.2000 - 29 A 241.95

    Rückübertragung des Eigentums an einem Grundstück; Geltendmachung

  • VG Frankfurt/Oder, 15.01.2007 - 4 K 2502/03

    Zu den Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks,

  • VG Berlin, 13.04.2000 - 29 A 273.95

    Rückübertragung eines enteigneten Grundstücks; Voraussetzungen einer

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